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Wie ist der Prozess für die Änderung des Anlegerstatus von Minor zu Major?

Ein Investmentfonds ist ein professionell geführtes Unternehmen, das Geld von vielen Anlegern sammelt und in Wertpapiere wie Aktien, Anleihen und kurzfristige Schulden, Aktien- oder Rentenfonds und Geldmarktfonds investiert.

Investmentfonds sind eine gute Investition für Anleger, die ihr Portfolio diversifizieren möchten.

Anstatt alles auf ein Unternehmen oder einen Sektor zu setzen, investiert ein Investmentfonds in verschiedene Aktien, um das Portfoliorisiko zu minimieren.

Der Begriff wird typischerweise in den USA, Kanada und Indien verwendet, während ähnliche Strukturen auf der ganzen Welt die SICAV in Europa und die offene Investmentfirma in Großbritannien umfassen.

Wie ist der Prozess für die Änderung des Anlegerstatus von Minor zu Major?

Minderjährige können über ihre Eltern / Erziehungsberechtigten in Investmentfonds investieren. Der Minderjährige ist in diesem Fall der erste und einzige Kontoinhaber und wird von einem natürlichen Vormund (Vater/Mutter) oder Erziehungsberechtigten (bestelltes Gericht) vertreten. Ein Minderjähriger, der von einem natürlichen Vormund vertreten wird, erreicht die Volljährigkeit mit 18 Jahren, während die von Erziehungsberechtigten vertretenen die Volljährigkeit mit 21 Jahren erreichen.

Sobald der Minderjährige
die Volljährigkeit erreicht hat, müssen Sie eine Änderung des Status des einzelnen Kontoinhabers von Minor zu Major beantragen, da sonst alle zukünftigen Transaktionen (SIP/SWP/STP) auf dem Konto gesperrt werden. In der Regel senden Investmentfonds eine Benachrichtigung an den Vormund und den Minderjährigen, um die erforderlichen Dokumente im Voraus einzureichen. Der Vormund muss die Änderung des Status in Major beantragen, zusammen mit der Unterschrift des Minderjährigen, die ordnungsgemäß von einem Bankbeamten beglaubigt wurde. Das Bankkontoregistrierungsformular und KYC des Minderjährigen müssen ebenfalls mit dem Antrag eingereicht werden.

Die steuerlichen Auswirkungen müssen nun vom alleinigen Kontoinhaber (Major) getragen werden. Bis das Kind minderjährig ist, liegen alle Einkünfte und Einnahmen aus dem Konto des Kindes unter dem Einkommen des Elternteils/Erziehungsberechtigten und der Elternteil/Erziehungsberechtigte zahlt die anfallenden Steuern. In dem Jahr, in dem der Minderjährige die Volljährigkeit erreicht, wird er als separate Person behandelt und zahlt Steuern für die Anzahl der Monate, für die er in diesem Jahr ein Major ist.

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