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Vollständiger Leitfaden zur Beitragserleichterung von 35% für Solidaritätsverträge

Die Beitragserleichterung für Solidaritätsverträge ist eine Maßnahme, mit der die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers für jeden Arbeitnehmer, der von einer Arbeitszeitverkürzung von mehr als 20% betroffen ist, um 35% gesenkt werden. Dieser Anreiz steht im Zusammenhang mit defensiven Solidaritätsverträgen, die durch den außerordentlichen Einkommenszuschlag (CIGS) flankiert werden.

Die Ermäßigung gilt für die Dauer des Vertrags, maximal jedoch 24 Monate
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Wie funktioniert der Solidaritätsvertrag

Der Solidaritätsvertrag (CDs) ist ein Instrument zur Lohnintegration, das eine Verkürzung der Arbeitszeiten ermöglicht, um das Beschäftigungsniveau im Falle einer Unternehmenskrise aufrechtzuerhalten. Es gibt zwei Arten von Solidaritätsverträgen:

  • Defensive Solidaritätsverträge: zur Vermeidung von Entlassungen und zur Verkürzung der Arbeitszeit.
  • Erweiterungsverträge: zielen darauf ab, die Arbeitszeit zu verkürzen, um Neueinstellungen zu fördern.
  • Die Beitragserleichterung gilt nur für defensive Solidaritätsverträge. Der Arbeitgeber profitiert von einer 35-prozentigen Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge für jeden Arbeitnehmer, dessen Arbeitszeit um mehr als 20% reduziert wird
    .

    Wie funktioniert die Beitragserleichterung im Rahmen von Solidaritätsverträgen

    Die Beitragsermäßigung bezieht sich auf den vom Arbeitgeber geschuldeten Teil des Beitrags und auf die Gehälter der am Solidaritätsvertrag beteiligten Arbeitnehmer. Die maximale Nutzungsdauer beträgt 24 Monate innerhalb eines fünfjährigen Zeitraums von Mobiltelefonen. Unternehmen, die berechtigt sind, im Rahmen von Solidaritätsverträgen auf das CIGS zuzugreifen, können diese Ermäßigung im Rahmen von Anpassungsmaßnahmen in Anspruch nehmen, wobei die vom Arbeitsministerium festgelegten Grenzwerte eingehalten
    werden.

    Für die Entlastung sind Beiträge zulässig

    Die Beitragsermäßigung gilt für die folgenden Beiträge:

    • Beiträge, die für jeden Mitarbeiter gezahlt werden, der an der Arbeitszeitverkürzung beteiligt ist.
    • Beziehen sich auf die Gehaltszeiträume innerhalb der Genehmigungsfrist des Solidaritätsvertrags.

    Beiträge, die nicht ermäßigt werden können

    Die folgenden Beiträge unterliegen nicht der Beitragsermäßigung:

    • Beitrag von 0,30% für die Weiterbildung (Artikel 25 Absatz 4, Gesetz 845/1978).
    • Solidaritätsbeiträge für Zusatzrente und Gesundheitsversorgung.
    • Solidaritätsbeitrag für Beschäftigte in der Unterhaltungsbranche.
  • Beiträge zum Solidaritätsfonds für den Luftverkehr und zum Abfindungsfonds (Abfindung).
  • Wer hat 2024 Anspruch auf eine Steuerbefreiung

    Die Unternehmen, die die Steuerbefreiung beantragen können, sind:

    • Diejenigen, die einen Solidaritätsvertrag gemäß dem Gesetzesdekret 148/2015 unterzeichnet haben.
  • Unternehmen, für die in der zweiten Hälfte des Vorjahres ein Solidaritätsvertrag in Bearbeitung war.
  • Unternehmen müssen einen guten Ruf in Bezug auf ihre Sozialversicherungsbeiträge haben und die in den Tarifverträgen festgelegten wirtschaftlichen Bestimmungen einhalten.

    Wann sollte man sich bewerben

    Anträge auf Steuererleichterungen können vom 30. November bis 10. Dezember 2024 eingereicht werden. Interessierte Unternehmen müssen die Online-Bewerbung „sgravicdsonline“ oder das Portal des Arbeitsministeriums verwenden. Für den Zugriff auf die Plattform ist eine Authentifizierung über SPID, CIE oder CNS erforderlich
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    Kumulierbarkeit und Inkompatibilität

    Die Beitragserleichterung für Solidaritätsverträge kann nicht mit anderen Beitragsleistungen kombiniert werden. Es ist jedoch möglich, dass sie mit der Südstaatenabgabe vereinbar ist. Spezifische Einzelheiten werden vom INPS geklärt
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    Wiederaufnahme der Hilfen aus den Vorjahren

    Das INPS kündigte mit der Mitteilung Nr. 2179 vom 10. Juni 2024 die Wiederherstellungsmethoden für Unternehmen an, die 2019 nicht in den Genuss der Hilfsmaßnahmen kamen. Unternehmen müssen die Anpassung bis zum 16. September 2024 vornehmen
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    Unterstützung nachfragen

    Wenn Sie Unterstützung bei Ihrer Bewerbung benötigen, können Sie sich an das Arbeitsministerium wenden unter: sgravicds@lavoro.gov.it.

    Regulatorische Hinweise

  • Gesetzesdekret 34/2014, mit Änderungen durch das Gesetz 78/2014 umgewandelt.
  • Die Beitragserleichterung für Solidaritätsverträge ist ein wichtiges Instrument zur Unterstützung von Unternehmen in Schwierigkeiten und ermöglicht erhebliche Einsparungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Unternehmen, die beabsichtigen, einen Antrag zu stellen, müssen sicherstellen, dass sie die festgelegten Bedingungen erfüllen, und den Antrag innerhalb der festgelegten Fristen einreichen
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