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Steuerunterlagen 2025 Raten: Alle Neuigkeiten des Inkassodekrets

Mit dem Inkassodekret 2024 wurden wichtige Änderungen eingeführt, die ab 2025 in Kraft treten und die Steuerunterlagen betreffen. Zu diesen Änderungen gehören die Verlängerung der Ratenzahlungen auf bis zu 120 Monate und die Einführung der automatischen Entfernung von Dateien, die nicht innerhalb von fünf Jahren erhoben wurden. Dieser Leitfaden bietet einen vollständigen Überblick darüber, wie die neuen Regeln für Steuerunterlagen ab dem nächsten Jahr funktionieren werden
.

Erhöhung der Raten für Steuerunterlagen

Ab dem 1. Januar 2025 können Steuerzahler, die Steuerschulden anhand von Steuerunterlagen begleichen müssen, von einer größeren Flexibilität bei der Ratenzahlung profitieren. Die maximale Anzahl monatlicher Raten wird schrittweise von derzeit 72 auf 120 erhöht, sodass Zahlungen über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren verteilt werden
können.

Einzelheiten der Ratenzahlung:

  • Bis zu 120.000 Euro: Für Schulden bis zu diesem Schwellenwert können Steuerzahler einen Ratenzahlungsplan mit bis zu 120 Raten beantragen. Die Anzahl der Raten wird schrittweise erhöht:
    • Bis zu 84 Raten für Anträge, die in den Jahren 2025-2026 eingereicht wurden.
    • Bis zu 96 Raten für Anfragen in den Jahren 2027-2028.
  • Bis zu 108 Raten für Anfragen ab 2029.
  • Über 120.000 Euro: Bei Schulden, die diesen Betrag überschreiten, kann die Rate unabhängig vom Jahr, in dem der Antrag eingereicht wurde, maximal 120 Raten betragen.
  • Diese Ratenverlängerung soll die Steuerlast der Steuerzahler verringern und eine nachhaltigere Verwaltung der aufgelaufenen Schulden ermöglichen.

    Automatischer Ordnerauszug nach 5 Jahren

    Eine weitere wichtige Neuerung, die durch das Steuererhebungsdekret eingeführt wurde, ist die automatische Entfernung von Steuerunterlagen, die nicht innerhalb von fünf Jahren erhoben werden. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Akte an den Gläubiger zurückgegeben, wenn die Revenue and Collection Agency (AdER) die Forderung nicht innerhalb dieser Frist
    einzieht.

    Ausnahmen vom Auszug:

    • Die automatische Entlastung gilt nicht für Forderungen, die Gegenstand von Vollstreckungsverfahren, Insolvenzverfahren oder Umschuldungsvereinbarungen sind.
  • Das Gläubigerinstitut kann jedoch beschließen, die Einziehung des Kredits eigenständig vorzunehmen oder die Akte wieder dem AdR anzuvertrauen, wenn neue Vermögenswerte des Schuldners auftauchen.
  • Der Auszug beinhaltet keine automatische Rückzahlung der Forderung, sodass der Gläubiger Spielraum hat, die Beitreibung fortzusetzen.

    Wie kann ich die Ratenzahlung der Steuerunterlagen beantragen

    Um die neuen Möglichkeiten der Ratenzahlung im Jahr 2025 nutzen zu können, müssen Steuerzahler einen Antrag bei der Steuer- und Inkassobehörde stellen. Die Gewährung von Raten setzt den Nachweis einer vorübergehenden Situation wirtschaftlicher Schwierigkeiten voraus
    .

    Bewertungskriterien:

    • Bei Einzelpersonen und Einzelunternehmen berücksichtigen wir den ISEE der Familieneinheit und die Höhe der Schulden.
  • Für Unternehmen und andere Unternehmen werden der Liquiditätsindex und das Verhältnis zwischen den in Raten zu zahlenden Schulden und den verbleibenden Schulden bewertet.
  • Die notwendige Dokumentation und die spezifischen Darstellungsmethoden werden vom AdER festgelegt.

    Die für 2025 geplanten Neuigkeiten in den Steuerunterlagen stellen einen wichtigen Fortschritt bei der Verwaltung von Steuerschulden dar. Die Verlängerung der Ratenzahlungen und der automatische Abzug nach fünf Jahren bieten den Steuerzahlern mehr Flexibilität und eine mögliche Entlastung von Steuerverbindlichkeiten. Es ist wichtig, über diese neuen Regeln auf dem Laufenden zu bleiben, um Ihre Schuldensituation besser bewältigen und die Chancen nutzen zu können, die der neue Rechtsrahmen bietet
    .

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