Der Sportsponsoring-Bonus 2024 ist ein wichtiger Vorteil für Selbstständige, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen, die Werbeinvestitionen zugunsten von Sportvereinen getätigt haben. Mit der durch das Omnibus-Dekret festgelegten Verlängerung ist es möglich, die Steuergutschrift bis zum 15. November 2024 zu beantragen, einem verlängerten Datum gegenüber der ursprünglichen Frist, dem 10.
August. In diesem Handbuch erfahren Sie, wie der Bonus funktioniert, wer ihn beanspruchen kann und welche Voraussetzungen für die Beantragung gelten
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Was ist der Sportsponsoring-Bonus 2024?
Der Sportsponsoring-Bonus 2024 ist eine Steuergutschrift in Höhe von 50% der zwischen dem 1. Januar und dem 31. März 2023 getätigten Investitionen für Werbekampagnen und Sponsoring von Sportvereinen. Es ist Selbständigen, Unternehmen und nichtkommerziellen Einrichtungen vorbehalten, denen diese Ausgaben entstanden sind. Dieser Beitrag wurde ursprünglich im Jahr 2020 eingeführt und anschließend verlängert, wobei die letzte Verlängerung durch das Omnibus-Dekret 2024 beschlossen wurde
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Wer hat Anspruch auf den Sportsponsoring-Bonus
Die Empfänger des Sportsponsoring-Bonus 2024 sind:
- Selbstständige
- Unternehmen
- Nichtkommerzielle Einrichtungen
Diese Probanden können den Bonus für Werbeinvestitionen beantragen, die zugunsten von getätigt wurden:
- Professionelle Sportvereine
- Sportligen, die nationale olympische Meisterschaften organisieren
Zulässige Ausgaben
Der Sportsponsoring-Bonus deckt Ausgaben im Zusammenhang mit Investitionen in Werbekampagnen und Patenschaften ab, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. März 2023 getätigt wurden. Die Investitionen müssen einen Gesamtbetrag von mindestens 10.000 Euro haben und Sportvereine betreffen, die im Referenzsteuerzeitraum einen Umsatz zwischen 200.000 und 15 Millionen Euro
erzielt haben.
Wie funktioniert der Sportsponsoring-Bonus
Der Bonus wird in Form einer Steuergutschrift gewährt, die 50% der getätigten Investition entspricht (ohne Mehrwertsteuer). Zahlungen müssen über nachverfolgbare Tools erfolgen, wie z. B.
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- Debitkarten
- Kredit- oder Prepaid-Karten
- Bank- oder Bankschecks
- Bulletins auf dem Postweg
Barzahlungen sind nicht erlaubt. Dieser Anreiz deckt nur Ausgaben ab, die im ersten Quartal 2023 getätigt wurden.
Wie beantrage ich den Sportsponsoring-Bonus
Der Antrag auf den Bonus muss ausschließlich online über die Plattform des Sportministeriums eingereicht werden. Das Verfahren wurde im Vergleich zu den Vorjahren vereinfacht und am 11. Juni 2024 eröffnet, wobei die Frist auf den 15. November 2024 festgelegt
wurde.
Verfahren zur Einreichung des Antrags
Hier sind die wichtigsten Schritte für die Einreichung des Antrags:
- Erstellung des Autorisierungsprofils: Der Antragsteller muss ein Profil erstellen, dem er eine einzige Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zuordnen kann.
- Datenregistrierung: Geben Sie die Informationen der anfragenden Stelle, des Unternehmens oder des Fachmanns sowie eine Kontakt-E-Mail-Adresse ein.
- Laden des Antrags: Nach der Registrierung kann der Antrag auf der Plattform ausgefüllt, gespeichert und digital signiert werden.
- Einreichung des Antrags: Der digital signierte Antrag muss auf die Plattform hochgeladen und an das Sportministerium gesendet werden.
Erforderliche Dokumente
Um den Antrag einzureichen, müssen Sie Folgendes beifügen:
- Identifikationsinformationen des Antragstellers und des gesetzlichen Vertreters
- Zahlungsbeleg (Banküberweisung oder Scheck)
- Sponsoringvertrag (Nummer, Datum und Dauer)
- Elektronische Rechnung im Zusammenhang mit der Patenschaft
Jeder ausgestellten Rechnung muss ein spezieller Antrag beigefügt sein. Wenn also für einen Vertrag mehrere Rechnungen generiert wurden, müssen alle einzeln eingereicht werden.
Wie kann der Status des Antrags überwacht werden
Nach dem Absenden des Antrags ist es möglich, den Status der Instanz über den reservierten Bereich der Plattform zu überwachen. Der Antragsteller kann den Fortschritt des Prozesses überprüfen und erfahren, ob der Antrag angenommen oder abgelehnt wurde
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Frist und behördliche Hinweise
Anträge für den Sportsponsoring-Bonus können bis zum 15. November 2024 eingereicht werden. Die Leistungen werden unter Einhaltung der in der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 festgelegten Grenzwerte gewährt. Falls nicht genügend Ressourcen in Höhe von 35 Millionen Euro zur Verfügung stehen, wird der Kreditbetrag anteilig verteilt
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Fazit
Der Sportsponsoring-Bonus 2024 ist eine großartige Gelegenheit für diejenigen, die in den Sportsektor investiert haben, und bietet eine Steuergutschrift von 50% auf die entstandenen Ausgaben. Da die Frist bis zum 15. November 2024 verlängert wurde, ist es wichtig, das Bewerbungsverfahren sorgfältig zu verfolgen und die erforderlichen Unterlagen vorzubereiten
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