Der Renovierungsbonus ist ein Steueranreiz, den die italienische Regierung eingeführt hat, um die energetische Sanierung von Gebäuden und die Sicherheit von Häusern zu fördern. Dank dieses Bonus ist es möglich, eine Steuerrückerstattung in Höhe von 50% der Kosten für Gebäuderenovierungen zu erhalten, bis zu einem Höchstbetrag von 96.000 Euro pro Immobilieneinheit.
Viele Bürger wissen jedoch nicht, wie sie den Restrukturierungsbonus beantragen und welche Dokumente eingereicht werden müssen. In diesem Artikel finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen, um zu verstehen, wie der Bonus funktioniert, und erklären Schritt für Schritt
, wie Sie ihn beantragen können.
Wie funktioniert der Restrukturierungsbonus?
Der Renovierungsbonus ist ein steuerlicher Anreiz, der die Erstattung von 50% der Kosten für Gebäuderenovierungen vorsieht. Die Leistung richtet sich sowohl an Immobilienbesitzer als auch an Mieter, sofern sie vom Eigentümer zur Durchführung der Maßnahmen ermächtigt wurden. Es ist möglich, den Bonus für die Renovierung von Immobilieneinheiten für Wohnzwecke, aber auch für Gebäude mit einem anderen Zweck wie Büros oder Geschäften zu beantragen, sofern es sich nicht um Luxusimmobilien handelt. Darüber hinaus kann die Leistung auch für Maßnahmen zur Verringerung des Erdbebenrisikos und zur Sicherung von Gebäuden beantragt werden
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Um den Renovierungsbonus nutzen zu können, müssen die durchgeführten Maßnahmen den geltenden technischen und städtebaulichen Vorschriften entsprechen. Darüber hinaus muss der Auswahl des Unternehmens, das die Arbeiten ausführt, besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden: Dieses muss regelmäßig im Register der Bauunternehmen der Handelskammer eingetragen sein und über die erforderlichen technischen und beruflichen Fähigkeiten verfügen. Um den Bonus in Anspruch nehmen zu können, müssen Unterlagen über die entstandenen Kosten und die Rechnungen des Unternehmens, das die Arbeiten ausgeführt
hat, eingereicht werden.
Was ist der Höchstbetrag des Restrukturierungsbonus?
Der Höchstbetrag des Restrukturierungsbonus beträgt 96.000 Euro pro Immobilieneinheit. Dieser Betrag entspricht 50% der Kosten für Gebäuderenovierungen, bis zu einem Höchstbetrag von 192.000 Euro. Diese Höchstgrenze kann jedoch in bestimmten Fällen erhöht werden: Bei Maßnahmen zur Verringerung des Erdbebenrisikos und zur Sicherung von Gebäuden kann die Höchstgrenze beispielsweise auf 136.000 Euro erhöht werden
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Es ist wichtig zu bedenken, dass die Steuervergünstigung in Form einer Steuergutschrift gewährt wird, d. h. in Form einer Steuerrückerstattung, die zum Ausgleich der in den nachfolgenden Steuerjahren fälligen Steuern verwendet werden kann. Darüber hinaus ist der Umstrukturierungsbonus mit anderen gesetzlich vorgesehenen Steuervergünstigungen wie dem Möbelbonus oder dem Steuerabzug von 65% für die energetische Sanierung vereinbar
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Wer kann den Umstrukturierungsbonus beantragen?
Alle Steuerzahler, die Kosten für Gebäudesanierungen tragen, können den Renovierungsbonus beantragen. Insbesondere Eigentümer von Immobilien für Wohnzwecke können die Steuervergünstigung in Anspruch nehmen, aber auch Mieter, die die Genehmigung des Eigentümers zur Durchführung der Maßnahmen eingeholt haben
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Darüber hinaus kann der Renovierungsbonus auch von Eigentumswohnungen und Genossenschaften beantragt werden, die Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden durchführen, in denen sich Immobilieneinheiten für Wohnzwecke befinden.
Um den Steuervorteil nutzen zu können, müssen jedoch bestimmte gesetzlich festgelegte Bedingungen und Anforderungen erfüllt werden. Insbesondere Gebäudesanierungen müssen den geltenden technischen und städtebaulichen Vorschriften entsprechen und von Unternehmen durchgeführt werden, die regelmäßig im Register der Bauunternehmen der Handelskammer eingetragen
sind.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Renovierungsbonus nicht mit anderen Steuervergünstigungen für dieselben Baumaßnahmen kombiniert werden kann.
Welche Unterlagen sind erforderlich, um den Restrukturierungsbonus zu beantragen?
Um den Umstrukturierungsbonus zu beantragen, müssen Unterlagen über die entstandenen Kosten und die Rechnungen des Unternehmens, das die Arbeiten ausgeführt hat, eingereicht werden. Insbesondere ist es erforderlich, eine Reihe von Dokumenten vorzulegen, die die erfolgreiche Durchführung der Gebäuderenovierungsmaßnahmen und die damit verbundenen Kosten belegen
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Zu den Unterlagen, die für die Beantragung des Umstrukturierungsbonus erforderlich sind, gehören: die Steuererklärung für das Jahr, in dem die Ausgaben angefallen sind, die Quittung oder Rechnung des Unternehmens, das die Arbeiten ausgeführt hat, die Rentabilitätsbescheinigung oder die Baugenehmigung, falls die durchgeführten Maßnahmen dies erfordern.
Darüber hinaus müssen alle Unterlagen über die getätigten Ausgaben mindestens 10 Jahre lang aufbewahrt werden, da die Finanzbehörde sie für etwaige Kontrollen anfordern kann.
Schließlich ist zu beachten, dass die Unterlagen korrekt zusammengestellt und klar und vollständig abgefasst sein müssen, um Probleme bei der Beantragung des Umstrukturierungsbonus zu vermeiden.
So beantragen Sie den Restrukturierungsbonus: Schrittweise Anleitung.
Um den Umstrukturierungsbonus zu beantragen, müssen die Unterlagen über das F24-Antragsformular, das auf der Website der Agentur verfügbar ist, bei der Finanzbehörde eingereicht werden. Darüber hinaus ist es möglich, den elektronischen Dienst „Entratel“ oder „Fisconline“ zu nutzen, um die Anfrage direkt online zu senden
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Der erste Schritt bei der Beantragung des Renovierungsbonus besteht darin, Gebäuderenovierungen durchzuführen und alle Unterlagen über die entstandenen Kosten aufzubewahren. Als Nächstes müssen Sie das Formular F24 ausfüllen und dabei die Höhe der angefallenen Ausgaben und die beantragte Steuergutschrift angeben
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Sobald das F24-Modell ausgefüllt ist, muss es auf eine der folgenden Arten bei der Finanzbehörde eingereicht werden: direkte Lieferung an die Schalter der Behörde, Versand per Einschreiben mit Rückschein oder über die oben genannten elektronischen Dienste.
Schließlich ist zu beachten, dass die Finanzbehörde zusätzliche Dokumente oder Informationen anfordern kann, um zu überprüfen, ob der Antrag auf den Umstrukturierungsbonus korrekt ist. Wird dem Antrag stattgegeben, wird der Steuervorteil in Form einer Steuergutschrift für die folgenden Jahre
gewährt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Renovierungsbonus einen wichtigen Steuervorteil für alle Steuerzahler darstellt, die beabsichtigen, Gebäuderenovierungen an ihren Häusern oder an den Immobilien, die sie besitzen, durchzuführen. Dank dieses Anreizes ist es möglich, eine Steuerrückerstattung in Höhe von 50% der entstandenen Kosten zu erhalten, bis zu einem Höchstbetrag von 96.000 Euro pro Immobilieneinheit
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Um den Renovierungsbonus beantragen zu können, müssen jedoch bestimmte gesetzlich festgelegte Bedingungen und Anforderungen erfüllt sein, darunter die Einhaltung der geltenden technischen und städtebaulichen Vorschriften bei der Durchführung der Maßnahmen und die Vorlage von Unterlagen über die entstandenen Kosten.
In jedem Fall ist zu beachten, dass der Renovierungsbonus nur eine der möglichen Steuervergünstigungen darstellt, die gesetzlich für die energetische Sanierung und die Gebäudesicherheit vorgesehen sind. Daher ist es immer ratsam, sich vor Beginn einer Baumaßnahme an einen Fachmann der Branche zu wenden, um die verschiedenen verfügbaren Optionen zu bewerten und die auszuwählen, die Ihren Bedürfnissen am besten entspricht.