Das Blitzerdekret 2024, das am 28. Mai 2025 in Kraft treten wird, wird derzeit vom Parlament geprüft, das seine Anwendbarkeit und seine Vorschriften prüft. Mit diesem Dekret werden neue Regeln für die Installation und Verwendung von Radarkameras eingeführt, um die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern und eine größere Transparenz bei der Aufdeckung von Verstößen zu gewährleisten
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Einführung in das Radarkameradekret von 2024
Das Dekret des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur vom 11.
April 2024 legt die Methoden für die Platzierung und Nutzung von Geschwindigkeitskontrollstationen fest und aktualisiert die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Die neuen Vorschriften gelten sowohl für zukünftige als auch für solche, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Dekrets bereits vorhanden sind. Sie gelten jedoch nicht für Mobilstationen oder Geräte an Bord fahrender Fahrzeuge, bei denen Verstöße sofort angefochten
werden.
Regeln für die Platzierung von Radarkameras
Das Dekret sieht vor, dass Radarkameras nur mit vorheriger Genehmigung der Präfektur und nur in Gebieten mit hohem Unfallrisiko installiert werden dürfen oder in denen es aufgrund der Straßenbeschaffenheit schwierig ist, Geschwindigkeitsüberschreitungen sofort anzufechten. Die festen Stationen werden erst nach einer Bewertung durch die Behörde, der die Straße gehört, ebenfalls auf Anfrage der Verkehrspolizei
, eingerichtet.
Im Detail lauten die Regeln für die Platzierung:
- Die festen Stationen werden erst nach einer Bewertung durch das Unternehmen platziert, dem die Straße gehört.
- Bei verspäteter Meldung von Verstößen werden feste Standorte bevorzugt. Ist dies nicht möglich, sind mobile Arbeitsplätze erlaubt
- Die Stationen können sich an Autobahnen und Hauptvorortstraßen befinden. Für andere Straßen müssen die Stationen vom Präfekten genehmigt werden
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Neue Geschwindigkeitsbegrenzungen für Radarkameras
Das Dekret führt spezifische Anforderungen für Geschwindigkeitsbegrenzungen in Gebieten ein, in denen Radarkameras installiert werden können. Diese Geräte dürfen nur dort aufgestellt werden, wo die Geschwindigkeitsbegrenzung höchstens 20 km/h unter der allgemeinen Grenze liegt. Zum Beispiel:
Berichterstattung über Radarkameras
Die Sichtbarkeit der Kontrollstationen wird gemäß Kapitel 7 des Anhangs zum MIT-Dekret vom 13. Juni 2017, Nr. 282, durch ein klares Signal gewährleistet. Die Stationen müssen mit Leuchteinrichtungen oder mit einer variablen Meldung gekennzeichnet sein, und bei Vorortstraßen muss zwischen dem Signal, das die Geschwindigkeitsbegrenzung vorschreibt, und dem Steuergerät ein Abstand von mindestens einem Kilometer bestehen
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Inkrafttreten des Dekrets
Das Radarkameradekret 2024 wird innerhalb von 12 Monaten nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 123 vom 28. Mai 2024 in Kraft treten, d. h. bis zum 28. Mai 2025. Während dieses Zeitraums werden weitere Durchführungsverordnungen zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen veröffentlicht
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