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Nicht rückzahlbare Zuschüsse für neue Kultur- und Kreativunternehmen in Venetien: ein vollständiger Leitfaden

Im Jahr 2024 startete die Region Venetien ein Programm mit nicht rückzahlbaren Beiträgen bis zu einem Höchstbetrag von 70.000 Euro, um die Gründung neuer Unternehmen in den Bereichen Kultur, Kreativität und audiovisuelle Medien zu unterstützen. Diese Ausschreibung richtet sich an Einzelpersonen, KMU und Freiberufler, die daran interessiert sind, neue Geschäftstätigkeiten in
der Region Venetien aufzunehmen.

Was sind nicht rückzahlbare Beiträge für Kultur- und Kreativunternehmen in Venetien

Nicht rückzahlbare Beiträge für neue Kultur-, Kreativ- und audiovisuelle Unternehmen in Venetien stellen eine wichtige Finanzierungsmöglichkeit für diejenigen dar, die neue Geschäftstätigkeiten in diesen Sektoren aufnehmen möchten. Wirtschaftshilfe wird in Form eines nicht rückzahlbaren Beitrags in Höhe von bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben gewährt, wobei für jedes Projekt ein Höchstbetrag von 70.000 Euro
gilt.

Die Einreichung von Anträgen ist bis zum 17. September 2024 möglich und folgt den Regeln, die in der am 21. Juni 2024 veröffentlichten regionalen Aufforderung festgelegt wurden. Das gesamte Finanzbudget der Aufforderung, das aus den Regionalfonds FESR Veneto 2021-2027 finanziert wird,
beläuft sich auf 1.109.000 Euro.

Wer hat Anspruch auf die Beiträge

Nicht rückzahlbare Beiträge sind bestimmt für:

  • Natürliche Personen, die als Wirtschaftsförderer handeln.
  • KMU — kleine und mittlere Unternehmen.
  • Freiberufler oder Selbstständige.
  • Um auf Beiträge zugreifen zu können, müssen Interessierte die in Artikel 4 der Ankündigung genannten Anforderungen erfüllen. Die Interventionen müssen auf dem Gebiet der Region Venetien in Bezug auf die örtliche Einheit oder den Betriebssitz des Antragstellers durchgeführt werden.

    Wie funktionieren die Beiträge für neue Kultur-, Kreativ- und audiovisuelle Unternehmen

    Die Aufforderung sieht ein Evaluierungsverfahren „auf Abruf“ vor, bei dem Interessierte ein Geschäftsprojekt einreichen und finanzielle Unterstützung für die Gründung des neuen Unternehmens beantragen. Die Projekte müssen den Generationswechsel und die Diversifizierung des Produktionssystems fördern und neue Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen
    .

    Die Aktivitäten, für die nicht rückzahlbare Beiträge gezahlt werden können, gehören zu den Sektoren, die durch die in der Ankündigung aufgeführten ATECO-Codes gekennzeichnet sind. Die Region Venetien wird die Projekte anhand der festgelegten Kriterien bewerten und innerhalb von 120 Tagen nach Abschluss der öffentlichen Bekanntmachung die Rangfolge der Begünstigten veröffentlichen. Die Projekte müssen bis spätestens 3. November 2026 abgeschlossen sein
    .

    Der Beitrag wird in Form von Vorauszahlung, Anzahlung und Restzahlung gemäß den im PR FESR-Verfahrenshandbuch festgelegten Methoden und Zeitplänen ausgezahlt.

    Wie hoch sind die Beiträge

    Nicht rückzahlbare Beiträge decken bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben ab, maximal 70.000 Euro pro Projekt. Der Mindestwert des Projekts muss 15.000 Euro betragen und darf 100.000 Euro nicht überschreiten
    .

    Zu den förderfähigen Ausgaben gehören der Kauf von materiellen und immateriellen Vermögenswerten, Fachberatung, Personalkosten und allgemeine Ausgaben, wie in Artikel 6 der Ankündigung angegeben.

    Wie bewerbe ich mich

    Der Antrag auf Unterstützung muss ausschließlich elektronisch über das Unified Information System (SIU) der Region Venetien eingereicht werden. Nach Bestätigung des elektronischen Antrags muss das Formular im PDF-Format heruntergeladen, digital signiert und den obligatorischen Dokumenten der Online-Bewerbung beigefügt
    werden.

    Frist für Bewerbungen

    Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen beginnt am 4. Juli 2024 um 10:00 Uhr und endet am 17. September 2024 um 17:00 Uhr.

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