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Neue Regeln zum Schutz der Strom- und Gasverbraucher

Einführung der neuen Bestimmungen

Ab dem 1. Januar 2024 wird die Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt (Arera) neue Regeln zum Schutz der Strom- und Gasverbraucher einführen. Diese Bestimmungen sollen für mehr Transparenz und Sicherheit während des Vertragszyklus sorgen, insbesondere bei Verträgen, die aus der Ferne oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden.

Die neuen Vorschriften sind Teil einer Zeit, in der den Verbraucherrechten immer mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird, und das in einer Zeit, die von erheblichen Preisschwankungen und Vertragsänderungen geprägt
ist.

Verpflichtungen für Energielieferanten

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Verpflichtung der Energieversorger, ihren inländischen Kunden elektronische Kommunikationsinstrumente zur Verfügung zu stellen. Diese Instrumente müssen den Austausch schriftlicher Nachrichten auf einem dauerhaften Datenträger ermöglichen und so die Rückverfolgbarkeit der Kommunikation gewährleisten. Darüber hinaus ist die Zustimmung des Kunden bei telefonisch geschlossenen Verträgen nur gültig, wenn sie durch ein schriftliches Dokument bestätigt wird, das alle Vertragsbedingungen enthält. Diese Maßnahme ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Verbraucher umfassend informiert werden, bevor sie wichtige Entscheidungen treffen
.

Erweiterung des Rechts auf Überprüfung

Eine weitere wichtige Änderung betrifft das Recht auf Überprüfung, das für Verträge, die bei unaufgeforderten Besuchen geschlossen werden, wie z. B. „von Tür zu Tür“, von 14 auf 30 Tage verlängert wird. Diese Änderung stellt einen wichtigen Schritt in Richtung eines besseren Verbraucherschutzes dar, der es ihnen ermöglicht, in Ruhe über vertragliche Entscheidungen nachzudenken. Die Möglichkeit, einen Vertrag innerhalb eines längeren Zeitraums ohne Vertragsstrafe zu kündigen, ist ein entscheidender Faktor, um die Wahlfreiheit der Verbraucher zu gewährleisten
.

Klare und zeitnahe Kommunikation

Die neuen Regeln sehen auch vor, dass Mitteilungen über Vertragsänderungen, einschließlich Verlängerungen und einseitige Änderungen, auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen müssen, der von anderen kommerziellen Mitteilungen getrennt ist. Darüber hinaus müssen die Anbieter Änderungen mindestens drei Monate im Voraus mitteilen, um sicherzustellen, dass die Verbraucher angemessen informiert sind und fundierte Entscheidungen treffen können. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, müssen Verkäufer automatisch eine Entschädigung zahlen, wodurch der Verbraucherschutz weiter gestärkt
wird.

Haftung des Verkäufers und Telemarketing

Schließlich betont Arera, dass Verkäufer dafür verantwortlich sind, die Einhaltung des Verhaltenskodex sicherzustellen, auch bei Telemarketing- und Telemarketing-Aktivitäten. Diese Verantwortung erstreckt sich auf alle Arten der Werbung und des Vertragsabschlusses, unabhängig von den verwendeten Technologien. Dies bedeutet, dass die Verbraucher auch bei der Interaktion mit Drittanbietern auf ein höheres Schutzniveau zählen können. Die neuen Bestimmungen stellen einen wichtigen Fortschritt beim Schutz der Verbraucherrechte im Energiesektor
dar.

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