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Leitfaden zum Bonus für die Unternehmensdigitalisierung 2024

Der Bonus für die Digitalisierung von Unternehmen 2024 ist ein wichtiger Vorteil, um italienische Unternehmen bei ihrem digitalen und grünen Übergang zu unterstützen. Dieser Anreiz, der Teil des Nationalen Aufbau- und Resilienzplans (PNRR) ist, bietet eine Steuergutschrift zwischen 5 und 45% für Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz
.

Wie hoch ist der Bonus für die Digitalisierung von Unternehmen 2024

Der Bonus für die Digitalisierung von Unternehmen 2024 ist eine Steuergutschrift, die eingeführt wurde, um die Digitalisierung und den ökologischen Wandel italienischer Unternehmen zu fördern.

Die Steuergutschrift reicht von 5 bis 45% und gilt für neue Investitionen, die vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2025 getätigt wurden, sofern die Innovationen zu einer Reduzierung des Energieverbrauchs der Produktionseinheit zwischen 3 und 5% führen. Zusätzliche Prämien werden für Ermäßigungen von 10 oder 15% gewährt
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Die Maßnahme, die unter Artikel 38 des PNRR-Dekrets fällt, richtet sich an alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe und der angewandten Steuerregelung.

Wie beantrage ich den Bonus für die Digitalisierung von Unternehmen 2024

Um den Bonus für die Unternehmensdigitalisierung 2024 in Anspruch nehmen zu können, müssen Unternehmen eine elektronische Anfrage nach dem standardisierten Modell stellen, das auf der Website von Energy Services Manager (GSE) verfügbar ist. Das Verfahren beinhaltet
:

  1. Vorherige Kommunikation: Das Unternehmen übermittelt die detaillierten Informationen des Innovationsprojekts an die GSE.
  2. Überprüfung und Buchung: Die GSE überprüft die Daten und teilt die Höhe der gebuchten Steuergutschrift innerhalb von 5 Tagen nach Übermittlung mit.
  3. Regelmäßige Mitteilungen: Das Unternehmen informiert Sie regelmäßig über den Stand des Projekts und erhält eine Bestätigung der von der GSE gebuchten Gutschrift.
  4. Abschluss des Projekts: Bis zum 28. Februar 2026 gibt das Unternehmen den Abschluss des Projekts bekannt. Die GSE überprüft die Daten und bestätigt die Höhe der Steuergutschrift, die innerhalb von 10 Tagen als Entschädigung verwendet werden kann

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Wie funktioniert der Bonus für die Digitalisierung von Unternehmen 2024

Der Bonus für die Digitalisierung von Unternehmen funktioniert wie ein Steuerabschlag, der je nach Investition und Senkung des Energieverbrauchs zwischen 5 und 45% liegt. Die Steuergutschrift kann im Rahmen des F24-Modells, das über die elektronischen Dienste der Finanzbehörde angeboten wird, als Entschädigung verwendet werden. Sie kann in fünf jährliche Raten desselben Betrags aufgeteilt werden
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Wer kann sie beantragen

Alle in Italien ansässigen Unternehmen und ständige Organisationen ausländischer Unternehmen auf italienischem Gebiet können die Digitalisierung der Steuergutschrift beantragen, unabhängig von Rechtsform, Wirtschaftssektor, Größe und Steuersystem. Die Steuergutschrift steht unter dem Vorbehalt der Einhaltung der Vorschriften zur Sicherheit am Arbeitsplatz und der korrekten Erfüllung der Sozialversicherungs- und Sozialversicherungspflichten
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Unternehmen können nicht auf den Bonus zugreifen:

  • in einem Zustand der freiwilligen Liquidation, des Konkurses, der Zwangsliquidation oder der präventiven Vereinbarung ohne Geschäftskontinuität
  • vorbehaltlich eines anderen Insolvenzverfahrens
  • dass sie über ein laufendes Verfahren zur Feststellung einer der oben genannten Situationen verfügen
  • Empfänger verbotener Sanktionen

Auf wie viel beläuft es sich

Der Bonus für die Digitalisierung von Unternehmen 2024 entspricht:

  • 35% für Investitionen von bis zu 2,5 Millionen Euro
  • 15% für Investitionen über 2,5 Millionen Euro und bis zu 10 Millionen Euro
  • 5% für Investitionen über 10 Millionen Euro und bis zu 50 Millionen Euro pro Jahr für jedes begünstigte Unternehmen

Die Steuergutschrift kann um bis zu 40%-45% erhöht werden, wenn die Reduzierung des Energieverbrauchs um mehr als 10%-15% beträgt.

Förderfähige Ausgaben

Investitionen in neue materielle und instrumentelle Anlagen wie Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen für Produktionsstrukturen, die in dem Gebiet bereits existieren oder geschaffen werden sollen, sind einfach. Darüber hinaus sind Folgendes enthalten:

  • Software, Systeme und Plattformen für Energieeffizienz
  • Investitionen in Investitionsgüter für die Eigenproduktion von Energie aus erneuerbaren Quellen
  • Schulung des Personals in Digital- und Energietechnologien im Rahmen von 10% der getätigten Investitionen und bis zu 300.000 Euro

Wann beginnt der Digitalisierungsbonus

Der 5,0-Energiewende-Bonus wird voraussichtlich ab Juli 2024 gültig sein, nachdem das Dekret zur Umsetzung des 5.0-Übergangsplans im Amtsblatt veröffentlicht wurde.

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