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Haushaltsgesetz 2025: Maßnahmen und Neuigkeiten für Familien und Arbeitnehmer

Einführung in das Haushaltsgesetz 2025

Bis Ende des Jahres wird das italienische Parlament aufgefordert, das Haushaltsgesetz 2025 zu verabschieden, ein wichtiges Dokument, das die öffentliche Politik der Regierung skizziert. Dieses Finanzmanöver ist unerlässlich, um die im Strukturhaushaltsplan festgelegten Programmziele zu erreichen.

Dabei wird eine Wachstumsrate der Nettoausgaben beibehalten, die 2025 bei 1,3% liegt und in den Folgejahren schrittweise steigt. Die Diskussion der Änderungen beginnt am 9. Dezember und endet am 14. Dezember, mit dem Ziel, den endgültigen Text am 15. Dezember zu verabschieden
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Wohnungsbaumaßnahmen und Steuerprämien

Das Haushaltsgesetz 2025 sieht eine Vielzahl von Maßnahmen vor, insbesondere im Wohnungssektor. Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Verlängerung des Renovierungsbonus, der einen Einkommensteuerabzug von 50% für die Sanierung von Gebäuden ermöglicht, wobei die maximale Ausgabenobergrenze für Erstwohnungen bei 96.000 Euro und für Zweitwohnungen bei 48.000 Euro liegt, wobei der Steuersatz auf 36% sinkt. Darüber hinaus gibt es eine Verlängerung des Möbelbonus, der einen Abzug von 50% für den Kauf von Möbeln und Großgeräten in
Verbindung mit Renovierungsarbeiten vorsieht.

Eine weitere wichtige Maßnahme betrifft den Bonus für architektonische Barrieren, der einen Prozentsatz von 75% für Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit von Gebäuden vorsieht. Diese Maßnahmen stellen eine wichtige Unterstützung für Familien dar, die ihr Zuhause verbessern und es funktionaler und wohnlicher gestalten möchten
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Anreize für Familien und Arbeitnehmer

Das finanzielle Manöver beinhaltet auch spezifische Maßnahmen für Familien. Dazu gehört der Mutterbonus, der die vollständige Befreiung von den an Arbeitnehmer gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen vorsieht, bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro pro Jahr. Darüber hinaus wird der Neugeborenenbonus, eine einmalige Zulage von eintausend Euro für Familien mit einem ISEE von weniger als 40.000 Euro, bestätigt
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Was die Arbeitswelt anbelangt, so bestätigt das Haushaltsgesetz den maximalen Abzug der Arbeitskosten von 120%, der bei der Einstellung benachteiligter Personen bis zu 130% betragen kann. Darüber hinaus werden die Lohnnebenleistungen, d. h. die nichtmonetäre Entschädigung, für neu eingestellte Mitarbeiter, die sich mehr als 100 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen, erhöht
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Unterstützung der Beschäftigung im Süden

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Haushaltsgesetzes 2025 ist die Beitragsbefreiung für die dauerhafte Einstellung junger Menschen unter 35 Jahren, die zwei Jahre lang einen Höchstbetrag von 500 Euro pro Monat vorsieht. Dieser Anreiz steigt auf 650 Euro, wenn die Rekrutierung in den Regionen des Südens erfolgt. Darüber hinaus wird die Beitragserleichterung für die Einstellung benachteiligter Frauen bestätigt
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Schließlich stellt der ZES-Bonus einen zusätzlichen Anreiz zur Förderung der Beschäftigung in der Sonderwirtschaftszone des Südens dar. Er richtet sich an Arbeitgeber, die festangestellte Arbeitnehmer einstellen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Beschäftigung anzukurbeln und Familien in einem komplexen wirtschaftlichen Umfeld zu unterstützen
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