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Handybonus 2024: Vollständige Anleitung zu den Anforderungen und deren Beantragung

Der Möbelbonus 2024 ist eine Maßnahme, die es ermöglicht, einen Steuerabzug von 50% beim Kauf von Möbeln und Großgeräten für die Ausstattung von Gebäuden zu erhalten, die gerade renoviert werden. Der 2013 erstmals eingeführte Bonus wurde bis Ende 2024 verlängert. Im Gegensatz zu 2023 ist die maximale Ausgabenobergrenze für die Berechnung des Abzugs auf 5.000 Euro gefallen
.

In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie der Handybonus funktioniert, wer davon profitieren kann, welche Beträge und Ausgaben zulässig sind sowie welche regulatorischen Änderungen für 2024 geplant sind und was sich 2025 ändern wird.

Was ist der Möbelbonus 2024

Der Möbelbonus besteht aus einem Einkommensteuerabzug von 50% beim Kauf von Möbeln und Großgeräten zur Einrichtung einer Immobilie, die gerade renoviert wird. Er wurde eingeführt, um den Möbelsektor zu unterstützen und den Kauf energieeffizienter Geräte zu fördern
.

Es wurde durch das Gesetzesdekret Nr. 63 vom 4. Juni 2013 eingeführt und durch die Haushaltsgesetze 2021 und 2022 sowie anschließend durch das Haushaltsgesetz 2024 erweitert. Im Jahr 2024 liegt die maximale Obergrenze für die Berechnung des Abzugs bei 5.000 Euro, verglichen mit den 8.000 Euro, die für
2023 erwartet werden.

Wie funktioniert der Möbelbonus

Mit
dem Möbelbonus 2024 können Sie 50% der angefallenen Ausgaben abziehen, die in der Steuererklärung angegeben werden müssen (Modell 730 oder Modell für persönliches Einkommen). Der Abzug ist in 10 jährliche Raten gleicher Höhe aufgeteilt. Der Bonus kann nur für nachgewiesene Ausgaben gewährt werden. Es ist nicht mehr möglich, ihn durch Überweisung von Guthaben oder Rabatt auf der Rechnung zu beantragen
.

Der Abzug steht nur denjenigen zur Verfügung, die Gebäudesanierungen durchgeführt haben, und muss vom Steuerzahler beantragt werden, dem die Kosten für die Renovierungsarbeiten entstanden sind.

Voraussetzungen für den Möbelbonus 2024

Die Hauptvoraussetzung für den Zugang zum Möbelbonus ist die Durchführung von Renovierungsarbeiten. Es ist nicht erforderlich, dass der Begünstigte ein Mindest- oder Höchsteinkommen hat, da der Bonus nicht vom ISEE abhängt
.

Zu den Maßnahmen, mit denen Sie vom Bonus profitieren können, gehören:

  • Außerordentliche Wartung, Restaurierung und Gebäudesanierung einzelner Wohnungen.
  • Sanierungsmaßnahmen an gemeinsamen Teilen von Wohngebäuden.
  • Wiederaufbau oder Restaurierung eines durch Naturkatastrophen beschädigten Gebäudes.

Wer hat Anspruch auf den Möbelbonus

Der Bonus steht den Eigentümern der Immobilie zu, die die Renovierungsarbeiten durchgeführt haben, aber auch an:

  • Mieter oder Kreditnehmer der Immobilie.
  • Mitglieder von Genossenschaften oder Einzelunternehmen für Immobilien ohne Kapital.
  • Ehegatten, Lebensgefährten und andere zusammenlebende Familienmitglieder des Eigentümers oder Mieters, sofern sie Inhaber der Rechnungen und Übertragungen sind.
  • Wie beanspruche ich den Möbelbonus

    Um den Möbelbonus zu erhalten, müssen die entstandenen Kosten in die Steuererklärung aufgenommen werden (Modell 730 oder Einkommensmodell). Eine spezielle Frage ist nicht erforderlich, aber Sie müssen alle Rechnungen und Quittungen für Zahlungen per Banküberweisung oder Kreditkarte aufbewahren
    .

    Darüber hinaus ist es für einige Geräte wie Kühlschränke, Waschmaschinen und Backöfen erforderlich, ENEA den Kauf innerhalb von 90 Tagen nach Ende der Arbeiten über die Website der Agentur mitzuteilen.

    Im Rahmen des Möbelbonus sind Ausgaben zulässig

    Zu den akzeptierten Ausgaben gehören:

    • Der Kauf neuer Möbel (z. B. Betten, Schränke, Sofas, Tische).
  • Der Kauf von Großgeräten der Energieklasse A oder höher (E für Wasch- und Spülmaschinen, F für Kühl- und Gefrierschränke).
  • Die Kosten für Transport und Montage der gekauften Waren sind ebenfalls enthalten.

    Was ändert sich 2025

    Nach ersten Fortschritten zum Haushaltsgesetz 2025 darf der Handybonus nicht verlängert werden. Ohne eine Verlängerung wird der Bonus ab 2025 nicht mehr verfügbar sein und die entstandenen Kosten können nicht abgezogen werden
    .

    Höhe des Möbelbonus

    Im Jahr 2024 beträgt der maximale abzugsfähige Betrag 5.000 Euro für jede Immobilieneinheit. Dies bedeutet, dass der maximal erreichbare „Rabatt“ 2.500 Euro (50% von 5.000 Euro) beträgt
    .

    Der Möbelbonus 2024 stellt eine wichtige Gelegenheit für diejenigen dar, die Renovierungsarbeiten durchführen und ihre Immobilie mit neuen Möbeln und Geräten ausstatten müssen. Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass der Bonus nur bis Ende 2024 verfügbar sein wird, sofern er nicht in Zukunft verlängert
    wird.

    Stellen Sie sicher, dass Sie alle Anforderungen und Fristen einhalten und dass Sie alle Unterlagen aufbewahren, die für den Steuerabzug erforderlich sind.

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