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Grenzgänger zwischen Italien und der Schweiz: Alles über die Steuern von 2024

Mit dem Inkrafttreten des Omnibus-Dekrets 2024 wurden einige wichtige Änderungen in Bezug auf die Besteuerung von Grenzgängern zwischen der Schweiz und Italien eingeführt.
Diese neuen Regeln gelten sowohl für neue Grenzgänger als auch für sogenannte „alte Grenzgänger“ und sehen ein System konkurrierender Besteuerung und neuer Steuervergünstigungen vor.

In diesem Leitfaden werden wir sehen, wer Grenzgänger sind, wie sich die Besteuerung im Jahr 2024 ändert und was es Neues für diese Kategorie von Arbeitnehmern gibt.

Wer sind Grenzgänger?

Grenzgänger sind Personen, die in einer Gemeinde in einem Umkreis von 20 Kilometern von der Grenze zu einem anderen Staat wohnen und im Grenzgebiet des anderen Landes arbeiten und täglich in ihren Wohnstaat zurückkehren. Diese Definition ist im Gesetz Nr. 83 vom 13. Juni 2023 vorgesehen, mit dem das Abkommen vom 23. Dezember 2020 zwischen Italien und der Schweiz ratifiziert
wird.

Das Abkommen regelt das Steuersystem für Grenzgänger und legt fest, wer in diese Kategorie fällt und in welchem Umfang sie sowohl in der Schweiz als auch in Italien besteuert werden müssen.

Was wird sich 2024 für Grenzgänger in der Schweiz ändern?

Ab 2024 wurde mit dem Omnibus-Dekret 2024 und den integrierten Änderungen die gleichzeitige Besteuerung für Grenzgänger in Kraft gesetzt. Insbesondere italienische Arbeitnehmer, die seit dem 1. Juli 2023 in der Schweiz eingestellt wurden, unterliegen sowohl im Arbeitsland als auch im Wohnsitzland der Besteuerung
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Hier sind die wichtigsten Neuigkeiten:

  • Gleichzeitige Besteuerung: Das Einkommen von Grenzgängern wird in der Schweiz zu 80% und in Italien zu 20% besteuert. Diese Regelung gilt für neue Grenzgänger, d. h. für diejenigen, die am 1. Juli 2023 ihre Arbeit in der Schweiz aufgenommen haben
  • .

  • Ersatzsteuer: Auf bereits in der Schweiz gezahlte Steuern wurde eine Ersatzsteuer von 25% eingeführt. Diese Steuer wurde im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag um 4% erhöht, um die Einkommensbesteuerung progressiver zu gestalten
  • .

  • Alte Grenzgänger: Grenzgänger, die bereits vor dem 1. Juli 2023 in der Schweiz gearbeitet haben, werden auch im Falle eines Arbeitsplatzwechsels weiterhin ausschliesslich in der Schweiz besteuert, solange sie auf schweizerischem Gebiet bleiben.
  • Steuerregelung für Grenzgänger

    Bei der
    Parallelbesteuerung müssen die Einkünfte aus der Arbeit in der Schweiz teilweise in der Schweiz und der Rest in Italien besteuert werden. Das Abkommen beinhaltet jedoch auch Steuervergünstigungen, um die Auswirkungen der Doppelbesteuerung zu verringern
    :

    • Steuergutschrift: Italienische Grenzgänger können von einer Steuergutschrift für Steuern profitieren, die bereits in der Schweiz gezahlt wurden, wodurch eine Doppelbesteuerung vermieden wird.
    • Steuerlich absetzbar: 2024 wurde die Steuerbefreiung für italienische Grenzgänger auf 10.000 Euro erhöht. Das bedeutet, dass die ersten 10.000 Euro an Einkommen in Italien nicht steuerpflichtig sein werden

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    Unterschied zwischen neuen und alten Grenzgängern

    Die neuen Grenzgänger sind diejenigen, die nach dem 1. Juli 2023 ihre Arbeit in der Schweiz aufgenommen haben. Für diese Arbeitnehmer wird die Besteuerung, wie oben erläutert, gleichzeitig erfolgen
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    Alte Grenzgänger sind dagegen diejenigen, die bereits vor dem 1. Juli 2023 in der Schweiz gearbeitet haben. Diese Arbeitnehmer werden bis zu ihrer Pensionierung weiterhin ausschliesslich in der Schweiz besteuert, auch wenn sie den
    Arbeitsplatz wechseln.

    Ersatzsteuer für Grenzgänger

    Für Grenzgänger mit Wohnsitz in den neuen Grenzgemeinden wird eine Ersatzsteuer von 25% erhoben, die die normale Besteuerung ersetzt. Diese Regelung gilt für Grenzgänger, die in Italien wohnen und in den Schweizer Kantonen Tessin, Wallis oder Graubünden arbeiten
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    Liste der Grenzgemeinden

    Grenzgänger mit Wohnsitz in italienischen Grenzgemeinden sind Personen, die innerhalb von 20 Kilometern von der Schweizer Grenze wohnen und in einem der Schweizer Grenzkantone (Tessin, Graubünden, Wallis) arbeiten. Diese Liste der Grenzgemeinden wurde 2020 aktualisiert und enthält neue Standorte, wodurch die Zahl der Einwohner, die von der speziellen Steuerregelung profitieren können,
    erhöht wird.

    Die neuen Steuervorschriften, die 2024 für Grenzgänger zwischen der Schweiz und Italien eingeführt wurden, bringen wichtige Änderungen mit sich, insbesondere für neue Grenzgänger, die einer wettbewerbsfähigen Besteuerung unterliegen werden. Alte Grenzgänger werden dagegen weiterhin von der Steuerbefreiung in Italien profitieren
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