Das am 9. August 2024 im Amtsblatt veröffentlichte Omnibusdekret führte wichtige Änderungen für die Besteuerung von Grenzgängern ein, die zwischen der Schweiz und Italien tätig sind. Dieses Dekret übernahm die vom Ministerrat am 24. Juni 2024 verabschiedeten Bestimmungen des DDL über Grenzgänger, die Telearbeit und eine fakultative Steuerregelung für sogenannte „alte Grenzgänger“ betrafen.
In diesem Leitfaden werden wir im Detail untersuchen, wer Grenzgänger sind, welche Änderungen 2024 eingeführt wurden und welche Änderungen für sie auf Steuer- und Sozialversicherungsebene
gelten.
Wer sind Grenzgänger
Ein Grenzgänger ist eine natürliche Person, die ihren steuerlichen Wohnsitz in einer Gemeinde hat, die weniger als 20 Kilometer von der Grenze zu einem anderen Staat entfernt liegt, die im Grenzgebiet des anderen Staates eine Arbeitnehmertätigkeit ausübt und täglich in ihren Wohnstaat zurückkehrt. Diese Definition ist im Gesetz Nr. 83 vom 13. Juni 2023 festgelegt, mit dem das Abkommen vom 23. Dezember 2020 zwischen Italien und der Schweiz ratifiziert
wird.
Neuigkeiten für Grenzgänger im Jahr 2024
Mit dem Omnibusdekret von 2024, das am 9. August 2024 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, wurden erhebliche Änderungen am Steuersystem für Grenzgänger eingeführt. Tatsächlich ist seit 2024 ein neues Abkommen zwischen der Schweiz und Italien in Kraft getreten, das die gleichzeitige Besteuerung von Arbeitseinkommen einführt und die Steuerlast zwischen den beiden Ländern aufteilt
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- Wettbewerbsfähige Besteuerung: Seit 2024 werden italienische Grenzgänger, die nach dem 1. Juli 2023 eingestellt wurden, in der Schweiz zu 80% und in Italien zu 20% besteuert.
- Ersatzsteuer: Auf Steuern, die in der Schweiz bereits für italienische Grenzgänger gezahlt wurden, wurde eine Ersatzsteuer von 25% eingeführt. Diese Steuer gilt auch für „alte Grenzgänger“ und für Einwohner der neuen Grenzgemeinden in den Provinzen Brescia und Sondrio
25%
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Besteuerung von Grenzgängern in der Schweiz
Die Besteuerung von Grenzgängern in der Schweiz erfolgt gemäß dem Gesetz vom 13. Juni 2023, Nr. 83 und dem Grenzübergangsgesetz von 2024, nach folgenden Regeln:
- Wettbewerbsfähige Besteuerung: Italienische Grenzgänger zahlen 80% der Steuern in der Schweiz und 20% in Italien.
- Steuerfreie Befreiung: Seit 2024 wurde die Steuerbefreiung von 7.500 Euro auf 10.000 Euro erhöht.
Beispiel für die Besteuerung eines Grenzgängers
Um zu verdeutlichen, wie die Besteuerung von Grenzgängern funktioniert, nehmen wir ein Beispiel:
Ein Grenzgänger mit einem Bruttoeinkommen von 120.000 Euro, der in Cernobbio wohnt und in Mendrisio beschäftigt ist, wird wie folgt besteuert:
- Die auf 80% reduzierte Steuer in der Schweiz wird 14.400 Euro betragen.
Liste der Grenzgemeinden im Jahr 2024
Das Grenzgesetz von 2024 gibt die Liste der Gemeinden bekannt, die 2024 gültig sind. Das Gesetz Nr. 83 vom 13. Juni 2023 stellt klar, dass das Grenzgebiet für Italien die autonomen Provinzen Bozen, die Regionen Lombardei, Piemont und Aostatal umfasst, während es für die Schweiz die Kantone Graubünden, Tessin und Wallis umfasst
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Fazit
Die 2024 für Grenzgänger zwischen Italien und der Schweiz eingeführten Änderungen stellen eine erhebliche Änderung des Steuer- und Sozialversicherungssystems dar, das für diese Kategorie von Arbeitnehmern gilt. Grenzgänger müssen unbedingt erfahren und verstehen, wie sich diese Änderungen auf ihr Einkommen und ihre Steuern auswirken werden
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