Bis zum 15. Oktober 2024 ist es möglich, die Beitragsbefreiung für die Gleichstellung der Geschlechter zu beantragen. Dies ist eine Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge um 1%, bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 Euro pro Jahr, die für private Arbeitgeber bestimmt ist, die bis zum 31. Dezember 2023 die Gleichstellungszertifizierung erhalten haben
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In diesem Leitfaden erfahren Sie ausführlich, was die Beitragsbefreiung für die Gleichstellung der Geschlechter ist, wie sie funktioniert, wer sie beantragen kann und welche Voraussetzungen für den Zugang zu dieser Leistung gelten.
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Was ist die Steuerbefreiung zur Gleichstellung der Geschlechter
Die Befreiung von den Beiträgen zur Gleichstellung der Geschlechter ist eine Leistung, die aus einer Ermäßigung der vom Arbeitgeber zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge um 1% mit einer Höchstgrenze von 50.000 Euro pro Jahr besteht. Sie richtet sich an Unternehmen, die bis zum 31. Dezember 2023 die Gleichstellungszertifizierung erhalten haben. Die Zertifizierung bestätigt das Engagement des Unternehmens, geschlechtsspezifische Unterschiede zu verringern und die Lohn- und Chancengleichheit von Männern und Frauen zu fördern
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Die Leistung unterliegt dem interministeriellen Dekret vom 20. Oktober 2022 und wird vom INPS in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsministerium und anderen Stellen verwaltet.
Wer hat Anspruch auf eine Befreiung
Arbeitgeber des privaten Sektors, einschließlich wirtschaftlicher öffentlicher Einrichtungen und Spezialunternehmen, die das Zertifikat für die Gleichstellung der Geschlechter erhalten haben, können von der Beitragsbefreiung profitieren. Zu den zugelassenen Fächern gehören:
- Private Unternehmen, auch Unternehmen ohne Unternehmergeist;
- Wirtschaftliche öffentliche Einrichtungen und autonome Einrichtungen des öffentlichen Wohnungsbaus;
- Unternehmen, die nach Privatisierungsprozessen zu Aktiengesellschaften geworden sind;
Öffentliche Arbeitgeber und Einrichtungen, die nicht in die angegebenen Kategorien fallen, sind von der Leistung ausgeschlossen. Darüber hinaus gilt die Befreiung nicht für Beiträge, die dem INAIL oder anderen speziellen Fonds, die nicht der sozialen Sicherheit angehören, geschuldet
werden.
Wann und wie kann eine Ausnahmeregelung beantragt werden
Um eine Steuerbefreiung zu beantragen, müssen Unternehmen, die bis zum 31. Dezember 2023 eine Zertifizierung zur Gleichstellung der Geschlechter erhalten haben, bis zum 15. Oktober 2024 einen Antrag stellen. Die Frist wurde gegenüber dem ursprünglichen Datum, dem 30. April 2024, verlängert
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Der Antrag muss über das Online-Formular „PAR_GEN“, das im „Facilitations Portal“ auf der INPS-Website verfügbar ist, beim INPS eingereicht werden. Um auf das Portal zugreifen zu können, müssen Sie sich mit Ihren CNS-, SPID- oder CIE-Anmeldeinformationen authentifizieren.
Im Falle von Fehlern beim Ausfüllen des Antrags hat das INPS die Möglichkeit vorgesehen, die eingegebenen Informationen innerhalb der Frist zu korrigieren.
Wie funktioniert die Beitragserleichterung
Die Beitragsermäßigung entspricht 1% der Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers mit einer Höchstgrenze von 50.000 Euro pro Jahr, die monatlich angepasst wird. Die Befreiung gilt für die Monate, in denen die Gleichstellung der Geschlechter wirksam bestätigt wurde. Das INPS gewährt die Ausnahmeregelung nur im Falle regelmäßiger Unternehmensbeiträge und sofern die Arbeitsaufsichtsbehörde keine aufschiebenden Maßnahmen ergreift
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Der Arbeitgeber kann den Status des Antrags und die tatsächliche Befreiung über das INPS „Facilitations Portal“ überprüfen. Stattdessen kann der Arbeitnehmer die Beantragung der Entlastung anhand des Gehaltsschecks überprüfen
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Von der Steuerbefreiung ausgeschlossene Beiträge
Das INPS hat klargestellt, dass die Beitragsermäßigung ausschließlich für vom Arbeitgeber gezahlte Sozialversicherungsbeiträge gilt. Die folgenden Beiträge sind von der Befreiung ausgenommen
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- Preise und Beiträge, die INAIL zustehen;
- Beiträge zum Abfindungsfonds und zu anderen Spezialfonds;
Die Befreiung gilt daher nicht für Beiträge, die nicht ausschließlich zur sozialen Sicherheit gehören.
Wie hoch ist die Entlastung
Die Beitragsbefreiung kann monatlich angepasst bis zu 50.000 Euro pro Jahr betragen, was einem Höchstbetrag von 4.166,66 Euro pro Monat entspricht. Die Entlastung kann mit anderen Beitragsleistungen kombiniert werden, mit Ausnahme besonderer Verbote
, die in anderen Leistungen vorgesehen sind.
Darüber hinaus ist die Befreiung nicht Teil der im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union geregelten staatlichen Beihilfen.
Kontrollen und Strafen
Anträge auf Ausnahmeregelung müssen vom INPS überprüft werden. Wenn ein Unternehmen in unzulässiger Weise von der Ausnahmeregelung profitiert hat, muss es die nicht gezahlten Beiträge zurückzahlen und wird mit den gesetzlich vorgesehenen Strafen bestraft. Im Falle des Widerrufs der Gleichstellungszertifizierung ist das Unternehmen verpflichtet, das INPS unverzüglich zu benachrichtigen
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Die Beitragsbefreiung zur Gleichstellung der Geschlechter 2024 ist ein wichtiger Anreiz für Unternehmen, die sich für die Gleichstellung der Geschlechter einsetzen. Denken Sie daran, Ihren Antrag bis zum 15. Oktober 2024 einzureichen und die Anweisungen des INPS zu befolgen, um die Beitragsermäßigung zu erhalten
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