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Fri-Tur 2024: So erhalten Sie gemeinnützige Beiträge für den Tourismus

Unternehmen der Tourismusbranche, die im Inland tätig sind, können den in der FRI-TUR 2024-Ausschreibung vorgesehenen nicht rückzahlbaren Beitrag bis zum 12. September 2024 beantragen. Mit einer Mitteilung hat das Tourismusministerium die Frist für den Zugang zu Beihilfen zur Förderung von Investitionen zur Verbesserung der touristischen Dienstleistungen und Einrichtungen verlängert, die für Eigentümer und Betreiber von Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Bauernhäusern, Bade- und Thermalanlagen, Touristenhäfen und vielen anderen bestimmt
sind.

In diesem Leitfaden erläutern wir, woraus die im Rahmen der Aufforderung FRI-TUR 2024 vorgesehenen Beihilfen für Tourismusunternehmen bestehen, wem sie zustehen und wie sie beantragt werden können.

Was ist Fri-Tur 2024 für Tourismusunternehmen

Der Fri-Tur 2024 (Tourism Business Revolving Fund) ist ein Hilfspaket für Tourismus-, Hotel- und Agrartourismusunternehmen, die in die Verbesserung der Unterkünfte investieren und Maßnahmen in Bezug auf Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Modernisierung durchführen. Die Maßnahme, für die eine besondere Mitteilung des Tourismusministeriums gilt, trägt zur Umsetzung der vom PNRR vorgesehenen Projektlinie „Business Revolving Fund for Business Support and Development Investments“ bei und zielt darauf ab, bis zum 31. Dezember 2025 mindestens 300 Tourismusunternehmen finanziell zu unterstützen
.

Neben den nicht rückzahlbaren Beiträgen umfassen die Zuschüsse von FRI-TUR 2024 für Tourismusunternehmen auch zwei verschiedene Arten subventionierter Finanzierungen.

So funktionieren die FRI-TUR 2024-Konzessionen für Tourismusunternehmen

Die Konzessionen zur Unterstützung von Investitionsprogrammen von Tourismusunternehmen werden in Form eines nicht rückzahlbaren Beitrags gemäß den in den Artikeln 14 und 17 der AGBR-Verordnung über staatliche Beihilfen festgelegten Grenzen gewährt und lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Kleinstunternehmen: Nicht rückzahlbarer Beitrag in Höhe von 30% der Investition in Zone A, 25% in Zone C und 15% in anderen Zonen.
  • Kleine Unternehmen: Nicht rückzahlbarer Beitrag in Höhe von 23% der Investition in Zone A, 20% in Zone C und 15% in anderen Zonen.
  • Mittlere Unternehmen: Nicht rückzahlbarer Beitrag in Höhe von 18% der Investitionen in Zone A, 15% in Zone C und 5% in anderen Zonen.
  • Große Unternehmen: Nicht rückzahlbarer Beitrag in Höhe von 10% der Investition in Zone A und 5% in Zone C.
  • Interventionsbereiche

    • Zone A: Molise, Kampanien, Apulien, Basilikata, Kalabrien, Sizilien und Sardinien.
    • Zone C: Teile der von der Europäischen Kommission ausgewiesenen Regionen in Nord- oder Mittelitalien.
  • Andere Zonen: Regionen, die nicht in die Kategorien A und C fallen.
  • Subventionierte Finanzierung

    Diese Art der Hilfe wird von zwei weiteren Arten subventionierter Finanzierung begleitet:

    • Subventionierte Finanzierung: Festzinssatz von 0,50% mit einer Mindestlaufzeit von 48 Monaten und maximal 180 Monaten, einschließlich einer Vorabschreibung von maximal 36 Monaten.
  • Bankfinanzierung: Marktzinssatz, der mit subventionierten Finanzierungen verbunden ist und diesem in Höhe und Dauer entspricht.
  • Diese beiden Darlehen sind zwar miteinander vereinbar, können aber mit dem nicht rückzahlbaren Beitrag kombiniert werden, sofern der Darlehensbetrag (subventioniert oder Bank), der dem nicht rückzahlbaren Beitrag hinzugerechnet wird, insgesamt 100% der förderfähigen Kosten und Ausgaben nicht übersteigt.

    Begünstigte

    Die Begünstigten von FRI-TUR 2024 sind die Manager und Eigentümer von Unternehmen, die im Tourismussektor tätig sind, nämlich:

    • Hotelbetriebe.
    • Unternehmen, die Agrotourismus-Aktivitäten durchführen.
    • Unternehmen, die Unterkünfte im Freien verwalten.
  • Unternehmen im Tourismus-, Freizeit-, Ausstellungs- und Konferenzbereich, einschließlich Badeanstalten, Thermalanlagen, Touristenhäfen, Themenparks (einschließlich Wasser- und Wildparks).
  • Anforderungen

    Um die Vorteile von FRI-TUR 2024 in Anspruch nehmen zu können, müssen die anfragenden Tourismusunternehmen die folgenden Anforderungen erfüllen:

    • Sie müssen regelmäßig gegründet und in das Handelsregister eingetragen und in die in den jeweiligen Rechtsvorschriften vorgesehenen Listen, Register und Register aufgenommen werden.
    • Sie müssen Ihre Rechte uneingeschränkt und frei ausüben und sich nicht in einer Liquidation befinden, auch nicht freiwillig, oder in Konkurs.
    • Haben Sie eine stabile Organisation auf nationalem Gebiet.
    • Beachten Sie die geltenden Vorschriften in den Bereichen Bau- und Stadtplanung, Arbeit, Unfallverhütung und Umweltschutz sowie die Beitragspflichten.
  • Sie müssen dem ordentlichen Buchführungssystem folgen oder, wenn Sie im Agrar- oder Fischereisektor tätig sind, verpflichten Sie sich, für die gesamte Dauer der Durchführung und Überwachung des Programms ein besonderes gesondertes Buchführungssystem für die zu erleichternde Tätigkeit einzuführen.
  • Was finanziert Fri-Tur 2024 für Tourismusunternehmen

    Fri-Tur 2024 finanziert Investitionsprogramme für Ausgaben (ohne Mehrwertsteuer) mit einem Mindestwert von 500.000 Euro und einem Höchstwert von 10 Millionen Euro sowie damit verbundene Interventionen in Höhe von:

    • Erhöhung der Energieeffizienz von Bauwerken.
    • Erdbebensichere Sanierung.
    • Beseitigung architektonischer Barrieren.
    • Bauwerk zur außerordentlichen Instandhaltung, Restaurierung und konservativen Sanierung, Renovierung oder Installation von Lichtartefakten, einschließlich mobiler Wohneinheiten und ihrer Geräte und Zubehör, die in Außenunterkünften untergebracht sind, damit Touristen anhalten und sich aufhalten können; funktionsfähig für Maßnahmen zur Energieeffizienz, zur Erdbebenbekämpfung und zur Beseitigung architektonischer Barrieren.
    • Bau von Thermalbecken und Anschaffung von Ausrüstung und Ausrüstung für thermische Aktivitäten.
    • Digitalisierung.
    • Kauf und/oder Erneuerung von Möbeln.

    Verlängerung und wie bewerbe ich mich

    Um den Antrag senden zu können, benötigen Sie eine digitale Identität (SPID, CNS, CIE), auf den reservierten Bereich des Invitalia-Portals zugreifen und den Antrag online ausfüllen. Das Verfahren wurde am 1. Juli eröffnet und es ist bis zum 12. September 2024 (12:00 Uhr) Zeit, um fortzufahren. Mit einer am 30. Juli 2024 veröffentlichten Mitteilung bestätigte das Tourismusministerium die Verlängerung der Frist für die Inanspruchnahme der Leistung
    .

    Die Prüfung der Förderanträge erfolgt in chronologischer Reihenfolge, in der die Finanzierungs- und Beitragsanträge eingereicht werden. Im Falle eines positiven Ergebnisses sendet Invitalia dem antragstellenden Unternehmen eine besondere Mitteilung, in der die anerkannten Leistungen gewährt werden
    .

    Finanzielle Ausstattung und Verwaltungseinheit

    FRI-TUR 2024 geht davon aus, bis 2025 insgesamt 780 Millionen bereitzustellen. Davon sind 180 Millionen für die Gewährung von Beiträgen und 600 Millionen für die Auszahlung von Darlehen vorgesehen. Das Ministerium für Tourismus hat die Verwaltung der technischen und administrativen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Ausschreibung und die Zuweisung der bereitgestellten Ressourcen an die Unternehmen übertragen, die sich bei der Firma Invitalia bewerben
    .

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