Im Jahr 2024 gibt es zahlreiche Anreize für Unternehmen, die Personen einstellen, die geschützten Kategorien angehören. Zu den geschützten Kategorien gehören Personen mit einer zivilen Behinderung von mehr als 45%, Arbeitsunfähige mit einer Behinderung von mehr als 33%, behinderte Kriegszivilen, blinde, taube und stumme Menschen, Witwen, Waisen, Flüchtlinge, Opfer von Terrorismus und organisierter Kriminalität. Diese Anreize zielen darauf ab, die soziale und berufliche Eingliederung dieser Personen zu fördern
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Im Gesetz 68/99 vorgesehene Anreize
Das Gesetz Nr. 68 vom 12. März 1999, das „Regelungen für das Recht Behinderter auf Arbeit“ enthält, sieht verschiedene Anreize für Unternehmen vor, die Personen einstellen, die geschützten Kategorien angehören. Zu den Anreizen gehören:
- Beitragserleichterung um 70% für 36 Monate:
- Für jeden behinderten Arbeitnehmer mit einer Verringerung der Arbeitsfähigkeit um mehr als 79% oder mit Behinderungen, die in den Tabellen, die dem konsolidierten Text der Vorschriften über die Kriegsrenten beigefügt sind, in die Kategorie 1 bis 3 eingestuft sind.
- Beitragsermäßigung von 35% für 36 Monate:
- Für jeden behinderten Arbeitnehmer, der mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag eingestellt wurde und dessen Arbeitsfähigkeit zwischen 67 und 79% sinkt oder bei denen Behinderungen in der 4. bis 6. Kategorie der Tabellen im Anhang zum konsolidierten Text der Kriegsrenten aufgeführt sind.
- Beitragsermäßigung von 70% für 60 Monate:
Beschäftigungsbonus für behinderte Menschen 2024
Der Einstellungsbonus für behinderte Menschen unter 35 Jahren ist ein einmaliger Beitrag, der an Einrichtungen und Organisationen des dritten Sektors vergeben wird, die Menschen mit Behinderungen unter 35 Jahren einstellen. Dieser Anreiz gilt für unbefristete Einstellungen, die zwischen dem 1. August 2020 und dem 30. September 2024 vorgenommen wurden. Der Antrag für diesen Bonus muss im Jahr 2024 eingereicht werden, sofern die INPS-Richtlinien und das Durchführungsdekret noch nicht vorliegen
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Einstellungsbonus für autistische Arbeitnehmer
In Italien ansässige soziale Start-ups und innovative Unternehmen, die autistische Arbeitnehmer einstellen, können von einer Steuer- und Beitragsbefreiung profitieren. Um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen die Neueinstellungen mindestens zwei Drittel der Belegschaft ausmachen. Betriebsgewinne für 5 Jahre werden von der Einkommensteuer und der IRAP befreit. Darüber hinaus wird autistischen Arbeitnehmern, die auf unbestimmte Zeit eingestellt werden, für einen Zeitraum von drei Jahren ein Sozialversicherungszuschuss in Höhe von 70% auf den monatlichen Bruttolohn gewährt
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Regionalbeihilfen für Unternehmen, die geschützte Personengruppen einstellen
Unternehmen, die bestimmte Personengruppen einstellen, können von Anreizen profitieren, die vom Regionalfonds für die Beschäftigung behinderter Menschen finanziert werden. Dieser Fonds finanziert regionale Arbeitsvermittlungsprogramme und Beiträge zur Einführung angemessener Vorkehrungen für Arbeitnehmer mit Behinderungen. Er umfasst auch Beiträge zur Beseitigung architektonischer Barrieren und zur Bestimmung der für die Arbeitsvermittlung zuständigen Person
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Die Anreize für die Einstellung geschützter Personengruppen im Jahr 2024 sind grundlegende Instrumente zur Förderung der sozialen und beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen oder Mitgliedern benachteiligter Gruppen. Unternehmen können von erheblichen Steuer- und Beitragserleichterungen profitieren und gleichzeitig zur Schaffung eines integrativeren und vielfältigeren Arbeitsumfelds beitragen
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