Die Pauschalbeihilfe für Alleinerziehende ist eine wirtschaftliche Unterstützungsmaßnahme für Eltern mit unterhaltsberechtigten Kindern, die auch von getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern beantragt werden kann. In diesem Leitfaden erläutern wir, wie der Einzelscheck in diesen speziellen Situationen funktioniert, wer ihn beantragen kann, wie er berechnet wird und wer Anspruch darauf hat, und zwar auf der Grundlage der Erläuterungen des INPS und der
geltenden Vorschriften.
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Wer hat im Falle einer Scheidung oder Trennung Anspruch auf den Single Check
Im Falle einer Trennung oder Scheidung kann die Einmalzulage von einem Elternteil, der die elterliche Verantwortung wahrnimmt, beantragt werden. In der Regel gilt, dass das Elterngeld zu gleichen Teilen von allen Elternteilen gezahlt werden kann, unabhängig davon, ob sie zusammenleben oder nicht. Das Sorgerecht für das Kind muss jedoch in Betracht gezogen werden:
- Geteiltes Sorgerecht: Die Zulage wird zu gleichen Teilen auf die Eltern aufgeteilt (jeweils 50%), sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
- Ausschließliches Sorgerecht: Die Zulage wird vollständig dem Elternteil gezahlt, der das alleinige Sorgerecht hat.
Berechnung des Einzelschecks und des Betrags 2024
Die Höhe der Einmalzulage für 2024 hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem vom ISEE der Familieneinheit und dem Alter der Kinder. Die Zulage kann für jedes minderjährige Kind zwischen 199,4 Euro und 57 Euro pro Monat und für Kinder zwischen 18 und 21 Jahren zwischen 96,9 Euro und 28,5 Euro variieren. Bei behinderten Kindern kann der Betrag höher sein
.
- ISEE der Eltern: Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern wird in der Regel der ISEE des Elternteils verwendet, von dem das Kind steuerlich abhängig ist. Wenn das Kind von beiden Elternteilen unterhaltsberechtigt ist, kann der ISEE jedes Elternteils in Betracht gezogen werden,
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Wie wird der Single Check verteilt
Die Zulage kann im Wesentlichen auf zwei Arten zwischen den Eltern aufgeteilt werden:
- 100% für Alleinerziehende: Wenn durch eine Vereinbarung oder ein Urteil festgelegt, kann die Zulage vollständig nur von einem Elternteil bezogen werden.
- Jeweils 50%: Entscheiden sich die Eltern für die Aufteilung, erhält jeder Elternteil 50% der Zulage.
Wenn die Eltern keine Einigung erzielen, wird die Zulage in der Regel vollständig an den Elternteil gezahlt, der mit dem Kind zusammenlebt.
Wie beantrage ich einen Einzelscheck
Der Antrag für den Einzelscheck kann wie folgt eingereicht werden:
- Online: Über das INPS-Portal mit Zugriff über SPID, CIE oder CNS.
- INPS Contact Center: Kontaktieren Sie die gebührenfreie Nummer 803.164 (kostenlos aus dem Festnetz) oder die Nummer 06 164.164 (aus einem kostenpflichtigen Mobilfunknetz).
Im Antrag muss der antragstellende Elternteil seinen Status als getrennt oder geschieden angeben und angeben, ob er den Scheck zu 100% oder zu 50% erhalten möchte.
Unterschied zwischen Shared Trust und Exclusive Trust
- Geteiltes Sorgerecht: Die Zulage wird zu gleichen Teilen zwischen den Eltern aufgeteilt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Ausschließliches Sorgerecht: Die gesamte Zulage erhält der Elternteil, der das alleinige Sorgerecht hat.
ISEE im Falle einer Scheidung oder Trennung
Das ISEE wird zur Festlegung der Höhe der Einzelbeihilfe verwendet und muss das Einkommen der Familieneinheit des Kindes enthalten, für das die Zulage beantragt wird. Die Höhe der Zulage wird anhand des ISEE der Familieneinheit berechnet, in der das Kind wohnt. Wenn der ISEE nicht eingereicht wird, wird der Mindestbetrag des Schecks eingezogen
.
Was passiert, wenn der Scheck ohne Wissen des anderen Elternteils angefordert wird
Der Einzelscheck kann von einem Alleinerziehenden nur dann zu 100% beantragt werden, wenn eine Vereinbarung oder eine Entscheidung dies vorsieht. Wenn keine Einigung erzielt wird und ein Elternteil die Zulage beantragt, ohne den anderen darüber zu informieren, kann der Straftatbestand der falschen Bescheinigung konfiguriert werden. In solchen Fällen ist es möglich, die Situation den zuständigen Behörden zu melden
.
Für Alleinerziehende oder geschiedene Eltern ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung des Antrags und ein klares Verständnis der Regeln für die Verteilung des Betrags erforderlich. Es ist wichtig, die Angaben des INPS und die geltenden Vorschriften einzuhalten, um Fehler oder Missverständnisse zu vermeiden. Für weitere Informationen empfiehlt es sich, die INPS-Website zu besuchen oder sich an ein Kuratorium zu wenden
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